Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Am 15. Oktober hatten die LandFrauen Herrn Johannes Diekmann aus Seefeld zu Gast. Er führt ein Betreuungsbüro in Rodenkirchen und sprach über Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er erläuterte, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht mit einer beglaubigten Unterschrift sei und dass man damit vielen Unannehmlichkeiten aus dem Weg gehe. Bevollmächtigter kann eine Privatperson (z. B. Familienmitglied) oder ein Betreuer sein.
Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn man durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst in der Lage ist, seinen Willen kundzutun. Man kann festlegen, ob man ggf. lebenserhaltende Maßnahmen wünscht und damit den Angehörigen die schwere Entscheidung abnehmen. Die Patientenverfügung sollte möglichst persönlich gehalten und alle zwei Jahre neu bestätigt werden.
Der Sinn des Vortrages war laut Herrn Diekmann, den Kontakt zu diesem Thema herzustellen. Eine Beratung ist kostenlos.